Hundeführerschein-TrainerSaarland
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Häufige Fragen

Zum Trainer

Kostet der Trainer etwas? Muss ich mich anmelden?

Nein. Der Trainer ist ein kostenloser Zusatz zum Buch. Sie brauchen kein Konto, keine Anmeldung und kein Passwort.

Wie fange ich an?

Tippen Sie auf der Startseite auf den großen blauen Knopf. Der Trainer stellt Ihnen jedes Mal etwa 15 Fragen zusammen: neue Fragen aus allen Themen und Wiederholungen von Fragen, die noch nicht sicher sitzen. Falsch beantwortete Fragen kommen am nächsten Tag wieder, richtige erst nach einigen Tagen. Am besten üben Sie kurz und regelmäßig.

Was macht der Lernplan?

Sie geben Ihren Prüfungstag ein. Der Trainer verteilt die Fragen, die Sie noch nicht kennen, auf die Tage davor und zeigt auf der Startseite, ob Sie im Plan liegen. Die letzten zwei Tage bleiben für Probeprüfungen. Auf Wunsch tragen Sie sich eine tägliche Erinnerung in Ihren Kalender ein.

Was ist „Was gilt für meinen Hund?“

Nach wenigen Fragen, etwa zur Rasse, sehen Sie die Pflichten, die in Ihrem Land für Ihren Hund gelten. Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Die Übersicht ersetzt keine Auskunft Ihrer Behörde.

Die Schrift ist mir zu klein.

Oben auf der Startseite stellen Sie die Schriftgröße um: „Normal“, „Groß“ oder „Sehr groß“. Der Trainer merkt sich Ihre Wahl.

Kann ich mir die Fragen vorlesen lassen?

Ja, wenn Ihr Gerät eine deutsche Stimme hat, erscheint unter jeder Frage der Knopf „Vorlesen“.

Wie bekomme ich meinen Lernstand aufs Handy?

Ihr Lernstand wird nur in dem Browser gespeichert, in dem Sie üben. Tippen Sie auf „Auf anderes Gerät übertragen“ und schicken Sie sich den Link per E-Mail. Öffnen Sie ihn auf dem anderen Gerät und bestätigen Sie „Lernstand übernehmen“.

Was bedeutet „prüfungsreif“?

Prüfungsreif sind Sie, wenn Sie drei Probeprüfungen hintereinander bestanden haben. Dann können Sie eine Urkunde ausdrucken. Sie ist eine persönliche Lernbestätigung und kein Sachkundenachweis.

Sind das die Originalfragen aus der Prüfung?

Nein. Der Trainer enthält 326 eigene Übungsfragen zu den Prüfungsthemen. Ausführliche Erklärungen stehen im Buch.

Zum Hunderecht im Saarland

Brauche ich im Saarland einen Sachkundenachweis?

Für einen normalen Hund nicht. Pflicht ist er für Halter gefährlicher Hunde und für Halter eines American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder American Pit Bull Terrier, solange der Hund keinen Wesenstest bestanden hat (§§ 1, 2 und 6 HuV SL).

Wie läuft die Sachkunde ab?

Laut Umweltministerium: ein Lehrgang bei einem zugelassenen Sachverständigen mit mindestens 10 Stunden Theorie und 15 Stunden Praxis, dann eine schriftliche Prüfung beim Ministerium und eine praktische Prüfung beim Wesenstester oder sachverständigen Tierarzt. Zur Theorieprüfung melden Sie sich über Ihre Ortspolizeibehörde an. Sie kostet keine Gebühr. Fragenzahl und Bestehensgrenze sind nicht veröffentlicht.

Wo muss mein Hund an die Leine?

Jeder Hund bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und in Bus und Bahn (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Ihre Gemeinde kann mehr vorschreiben. Das Landeswaldgesetz kennt keine Leinenpflicht. In Naturschutzgebieten gelten oft eigene Regeln.

Was gilt für Listenhunde?

Ohne bestandenen Wesenstest brauchen Sie eine Erlaubnis. Den Wesenstest weisen Sie alle drei Jahre neu nach. Beim Halterwechsel verliert er seine Gültigkeit. Laut Ministerium gilt die Liste nicht für Mischlinge. Der Bullterrier steht nicht auf der Liste.

Was kostet ein Verstoß?

Bis zu 5.000 € (§ 10 HuV SL), auch für einen Hund ohne Leine in der Fußgängerzone oder im Bus.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL).