Häufige Fragen
Zum Trainer
Kostet der Trainer etwas? Muss ich mich anmelden?
Nein. Der Trainer ist ein kostenloser Zusatz zum Buch. Sie brauchen kein Konto, keine Anmeldung und kein Passwort.
Wie fange ich an?
Tippen Sie auf der Startseite auf den großen blauen Knopf. Der Trainer stellt Ihnen jedes Mal etwa 15 Fragen zusammen: neue Fragen aus allen Themen und Wiederholungen von Fragen, die noch nicht sicher sitzen. Falsch beantwortete Fragen kommen am nächsten Tag wieder, richtige erst nach einigen Tagen. Am besten üben Sie kurz und regelmäßig.
Was macht der Lernplan?
Sie geben Ihren Prüfungstag ein. Der Trainer verteilt die Fragen, die Sie noch nicht kennen, auf die Tage davor und zeigt auf der Startseite, ob Sie im Plan liegen. Die letzten zwei Tage bleiben für Probeprüfungen. Auf Wunsch tragen Sie sich eine tägliche Erinnerung in Ihren Kalender ein.
Was ist „Was gilt für meinen Hund?“
Nach wenigen Fragen, etwa zur Rasse, sehen Sie die Pflichten, die in Ihrem Land für Ihren Hund gelten. Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Die Übersicht ersetzt keine Auskunft Ihrer Behörde.
Die Schrift ist mir zu klein.
Oben auf der Startseite stellen Sie die Schriftgröße um: „Normal“, „Groß“ oder „Sehr groß“. Der Trainer merkt sich Ihre Wahl.
Kann ich mir die Fragen vorlesen lassen?
Ja, wenn Ihr Gerät eine deutsche Stimme hat, erscheint unter jeder Frage der Knopf „Vorlesen“.
Wie bekomme ich meinen Lernstand aufs Handy?
Ihr Lernstand wird nur in dem Browser gespeichert, in dem Sie üben. Tippen Sie auf „Auf anderes Gerät übertragen“ und schicken Sie sich den Link per E-Mail. Öffnen Sie ihn auf dem anderen Gerät und bestätigen Sie „Lernstand übernehmen“.
Was bedeutet „prüfungsreif“?
Prüfungsreif sind Sie, wenn Sie drei Probeprüfungen hintereinander bestanden haben. Dann können Sie eine Urkunde ausdrucken. Sie ist eine persönliche Lernbestätigung und kein Sachkundenachweis.
Sind das die Originalfragen aus der Prüfung?
Nein. Der Trainer enthält 341 eigene Übungsfragen zu den Prüfungsthemen. Ausführliche Erklärungen stehen im Buch.
Zur Prüfung in Bremen
Wer braucht in Bremen die Sachkundeprüfung?
Jeder, der ab dem 1. Juli 2026 eine Hundehaltung aufnimmt. Für ältere Haltungen gilt die Pflicht nur bei gefährlichen Hunden und Listenhunden (§ 20 BremHundeG).
Wie läuft die Theorieprüfung ab?
35 Fragen, 7 je Thema, je 4 Antworten mit genau einer richtigen, 45 Minuten, ohne Hilfsmittel. Bestanden mit 26 von 35 und mindestens 4 von 7 in jedem Thema.
Wie läuft die Praxisprüfung ab?
Etwa 60 Minuten mit dem eigenen Hund an mindestens zwei Orten: in einem ruhigen Bereich und im Straßenverkehr. Von 11 Situationen müssen mindestens 6 gelingen. Im Verkehr ist der Hund angeleint.
Wo lege ich die Prüfung ab und was kostet sie?
Bei Personen und Stellen, die der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt hat. Die Liste finden Sie auf service.bremen.de unter „Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen“. Die Kosten legt jeder Prüfer selbst fest.
Muss ich die Bescheinigung beim Gassigehen dabeihaben?
Sie müssen sie auf Verlangen der Ortspolizeibehörde und bei Kontrollen des Ordnungsamts vorzeigen können. Laut Stadt Bremen genügt sie auf Papier oder digital, etwa als Foto auf dem Handy.
Ich habe mehrere Hunde. Was gilt?
Laut Stadt Bremen legen Sie die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln ab. In der Praxisprüfung wird ohnehin mit dem eigenen Hund geprüft. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrem Prüfer.
Was kostet ein Verstoß?
Nach der Gesetzesänderung vom März 2026: Halten ohne Sachkunde, ohne Chip, ohne Registrierung oder ohne Haftpflicht bis 5.000 €. Halten eines Listenhundes oder eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis bis 50.000 €. Für Hunde ohne Leine im Park oder in der Brut- und Setzzeit wurden zuletzt 50 € fällig.
Wann gilt die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
Vom 15. März bis 15. Juli außerhalb des bebauten Stadtgebiets. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wie dem Hollerland oder dem Werderland das ganze Jahr.
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG).